Studenten einstellen ist beste Praxis, um Ihre zukünftige Mitarbeiter zu treffen. Sie können bis zu zwei Monaten pro Jahr während Schulferien ab 15 Jahre alt, bis zu 27, arbeiten.
Studenten gehören einer bestimmter Arbeitsgesetzgebung, die von der Alterskategorie, indem sie sich befinden, abhängt. Ihr Lohn darf 80% des soziales Mindestlohn nicht überschreiten.
Sie haben keinen Anspruch auf Jahresurlaub, außer Sonderurlaub, und sind lediglich unfallversichert.
Mehr Infos: www.fedil.lu